Kino.to offline!!

Wenn ihr gar nicht wisst, wohin damit.

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Black Silver
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Kino.to offline!!

Beitrag von Black Silver »

War schon ein bissl traurig als ich das gelesen habe das Kin.to vom netz genommen wurde besonders da ich dort gerne alte filme und serien geschaut habe die so schwer zugänglich sind wie seaquest dsv oder Babylon 5!

Hier ma ne Meldung zwecks Kino.to
mmer wieder stellt sich die Frage, ob der kostenlose Anbieter kino.to legal ist.

Kino.to, ist eine sehr bekannte und oft benutzte Internetseite, man spricht schon von ca. 4 mio Besucher am Tag! Hier kann man sich viele Kinofilme, MP3s, Dokumentationen, Videos und natuerlich auch Serien downloaden. Es gibt sowohl kostenlose Filme, wie auch bezahlbare Filme, den Film muss man erst kaufen, dann kann man gucken. Die Internetseite Kino.to ist eine der meistbesuchten Seiten im Internet. Dies bringt aber auch den Nachteil mit sich, dass diese Seite oft, wegen ueberbelastung, fuer die User kaum erreichbar ist.

2008:Kino.to ist gehackt worden und zur Zeit nicht erreichbar. Aufgrund der hohen Beliebtheit und der des grossen Bekanntheitsgrades ist in den letztn Tagen der Server mehrfach zusammengebrochen. An diesem Problem wird gearbeitet und es wird bald behoben sein. Hier gibt es Alternativen.

NEWS zu kino.to - Sperrung von kino.to

8.Juni 2011 Leipzig: Heute wurde eine groß angelegte Razzia gegen die Betreiber der Stream-Seite kino.to gestartet. Und das mit druchschlagendem Erfolg. Die Mitteilung der Sperrung der Webseite kino.to verbreitete sich wie ein Lauffeuer im Internet. Eine Mitteilung der Kriminalpolizei lautet: "Die Domain (...) wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen." Und so ist es auch: kino.to ist seit heute 17Uhr nicht mehr erreichbar. Die Betreiber saßen wahrscheinlich in Leipzig, wie eine Nachrichtenagentur berichtet. Innerhalb von wenigen Stunden wurde die Domain mit diesem Hinweis ausgegeben:

Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin: Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen. Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

Jetzt 19 Uhr ist die Seite kino.to ganz gesperrt: Der Browser gibt eine Fehlermeldung aus, dass kino.to nicht mehr gefunden werden kann. Somit bleib kino.to wahrscheinlich gesperrt. Im Internet werden jetzt schon Mitteilungen nach einer Nachfolgerseite von kino.to verbreitet. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat in einer groß angelegten Aktion die vermuteten Drahtzieher von kino.to in Leipzig festnehmen lassen. Es sollen 13 Personen in Haft genommen worden sein. 1 Person in Spanien und 12 hier in Deutschland. Ein Verdächtiger werde noch mit Haftbefehl gesucht. Ergebnisse dazu wurden noch nicht veröffentlicht. Mit kino.to sollen siebenstellige Gewinne erzielt worden sein.

9.Juni 2011: Einige erzürnte kino.to User haben einen Rachezug heute durchgeführt. Über einen DDos Angriff wurden die Server der GVU lahmgelegt, sodass die Seite gvu.de nicht erreichbar war/ist. Diese Webseite ist zum jetztigen Zeitpunkt immernoch ein Angriffsziel und bleibt nicht erreichbar.

10.Juni 2011: Sind jetzt auch kino.to Nutzer im Fadenkreuz der Ermittler? Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen die sächsischen Betreiber der Seite kino.to. Das lässt die Nutzer der Webseite bangen: hat sich ein Nutzer auch strafbar gemacht? Die Staatsanwaltschaft hat diesen Aspekt erst einmal hinten angestellt. Wichtiger sei jetzt die schnelle Aufklärung und Beweissicherung der Drahtzieher. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf die 21 Beschuldigten. Gestern sei ein Beschuldigter wieder freigekommen. Zu den Beschuldigten zählen neben den Betreibern der Webseite auch die Betreiber der Streaminghoster. Die Webseite kino.to wurde in Tonga in der Südsee registriert, da dieses Land die Inhaberdaten nicht herausgeben. Die Datenbank soll in Russland stehen. Weiter besteht der dringende Verdacht, dass es eine Zusammenarbeit zwischen den kino.to-Betreibern und den Streaminghostern gibt. Das wird derzeit geprüft. Sobald sich dieser Verdacht bestätigt, ist die "Bildung einer kriminellen Vereinigung" bewiesen.

Wie jetzt im Internet bereichtet wurde, hält es ein Insider für möglich, dass kino.to unter anderen Namen weitergeführt werden könnte. bild berichtet u.a. davon. Es sei wahrscheinlich, dass Mirrorseiten erstellt wurden, also Spiegelseiten, die den selben Inhalt publizieren wie kino.to. Als Beispiel können die Geschehnisse vom 17./18. Mai 2011 genannt werden, wo kino.to für österreichische User gesperrt wurde. Innherbalb von 24 Stunden wurde eine Mirrorseite eröffnet, um so den Nutzer aus Österreich wieder alle Inhalte zur Verfügung zu stellen. So wurde die Sperre umgangen. Fakt ist jetzt aber, dass die Ermittlungen auch gegen die Betreiber der Streaminghoster gerichtet werden. Wie es weiter geht, wird wieder auf presseanfragen.com zu lesen sein.
Quelle: www.presseanfragen.com

was haltet ihr von der ganzen geschichte. Haben wir uns als user jetz tatsächlich strafbar gemacht?
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Re: Kino.to offline!!

Beitrag von Artur »

was haltet ihr von der ganzen geschichte. Haben wir uns als user jetz tatsächlich strafbar gemacht?
Du meinst die Besucher von Kino.to, oder?

Und das ist eine Grauzone. (Und ja, einerseits hat man sich als Benutzer von Kino.to strafbar gemacht.)
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Re: Kino.to offline!!

Beitrag von MrSark »

Kommt immer drau an, weil es zu dem Thema "Streaming" ja noch keine Grundsatzentscheidung gibt.
Zumal das auch schwierig ist, wie ein Anwalt in der Welt glaub ich schon sagte: Wenn man nur das Streaming in Betracht zieht hat der Nutzer sich nicht strafbar gemacht, aber wenn die Staatsanwaltschaft den Usern das zwischenspeichern ankreidet dann ja.

Aber naja werden wir sehen, die Behauptung es sei "wie Fernsehen" die manche user aufstellen, ist aber völliger Unfug. Die Betreiber sind sicherlich haftbar, der user weiß ich nicht. Is mir auch egal hab die Seite eh nie genutzt.
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Re: Kino.to offline!!

Beitrag von Artur »

Ich auch nicht, aber eben das was du oben sagtest, ist ja das was ich auch teils meinte.

Mich wundert es eher, das kino.to sich so lange gehalten hat, bevor es dann endgültig entfernt worden ist.
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Re: Kino.to offline!!

Beitrag von Antimatzist »

Wieso machen sich denn die Betreiber strafbar? Also wenn man sich nur kino.to anguckt, ist das doch alles legal, ist ja eigentlich nur eine Linkseite mit Streams von unterschiedlichen Anbietern. Würde ich eine Seite erstellen, wo man sich nur youtube-Videos angucken kann, und dazu auch noch urheberrechtlich geschütztes Material (das gibt es bei YT ja zuhauf) - wär das nicht quasi das selbe?

Zumal die Aktion wirklich gar nichts bringt, da es ca. noch 1000 andere Anbieter für sowas gibt.
Viktor hat geschrieben:Heh, I'll make sure you can never make that grin again. I'll chop you up! Grind you up! Dry you in the sun! Break you to pieces! Bury you in the ground! Piss on you! Then I'll dig you up! Pull you! Stretch you! Drag you around! And then, and then, in any case, I'll never forgive you!!!
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Re: Kino.to offline!!

Beitrag von Artur »

Antimatzist hat geschrieben:Wieso machen sich denn die Betreiber strafbar?
Anbieten von lizenzierten Inhalten. Und da alles auf der Seite gezeigt wird, machen sich die Betreiber von kino.to so den Inhalt zu eigen. Und das heißt sie machen sich lizenzierten Inhalt zu eigen.
Antimatzist hat geschrieben:Also wenn man sich nur kino.to anguckt, ist das doch alles legal, ist ja eigentlich nur eine Linkseite mit Streams von unterschiedlichen Anbietern.
Man sieht sich illegal Filme Online an.
Antimatzist hat geschrieben:Würde ich eine Seite erstellen, wo man sich nur youtube-Videos angucken kann, und dazu auch noch urheberrechtlich geschütztes Material (das gibt es bei YT ja zuhauf) - wär das nicht quasi das selbe?
Eventuell. Du kannst aber Youtube nicht vergleichen mit Seiten von deutschen Betreibern von Internetseiten. Amerika und Deutschland sind zwei vollkommen verschiedene Länder mit ganz, ganz anderen Gesetzen.
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Re: Kino.to offline!!

Beitrag von Antimatzist »

Aber auf den Servern von kino.to ist kein einziger Film illegal hochgeladen. Die liegen alle auf den Servern von megavideo, duckload, ... . Man könnte die Betreiber anzeigen, weil sie dort Filme hochgeladen haben. Aber kino.to down nehmen?

Außerdem hat YT sicher auch ein deutsches Management, oder? Oder zumindest eine deutsche Abteilung. Also kann man das schon vergleichen.
Viktor hat geschrieben:Heh, I'll make sure you can never make that grin again. I'll chop you up! Grind you up! Dry you in the sun! Break you to pieces! Bury you in the ground! Piss on you! Then I'll dig you up! Pull you! Stretch you! Drag you around! And then, and then, in any case, I'll never forgive you!!!
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Re: Kino.to offline!!

Beitrag von MrSark »

Kino.to macht sich strafbar weil laut Urheberrecht der Urheber des lichtbildwerkes darüber bestimmt wie mit seinem Werk umgegangen wird und wer die Nutzungsrechte hat.
Ich denke nicht das die Studios kino.to erlaubt haben anderen ihre Werke kostenlos bereitzustellen.
Und die kriminelle Intention dahinter ist rechtlich wohl auch gegeben.
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Re: Kino.to offline!!

Beitrag von Clive »

Kino.to offline... und als Reaktion wurde GVU von Anonymus gehackt. Ich bin mal gespannt wie die Geschichte weiter geht. Jedenfalls finde ich persönlich daß sie mit der Vernichtung von kino.to absolut gar nichts erreicht haben. Einer geht, 5 andere kommen.
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Re: Kino.to offline!!

Beitrag von Suikoden2 »

Gibt doch schon ein Kino.to ersatz.^^ Da konnte einer ein großen teil der Datenbank retten...
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Re: Kino.to offline!!

Beitrag von Antimatzist »

Meinst du die Seite mit dem "x" drin? Da hab ich Angst, dass das so ne Abfangaktion des BKA ist, und wenn man sich da was anguckt, wird man gepackt. :D
Viktor hat geschrieben:Heh, I'll make sure you can never make that grin again. I'll chop you up! Grind you up! Dry you in the sun! Break you to pieces! Bury you in the ground! Piss on you! Then I'll dig you up! Pull you! Stretch you! Drag you around! And then, and then, in any case, I'll never forgive you!!!
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Re: Kino.to offline!!

Beitrag von Kyu »

Meinten die nicht, dass es für Nutzer ungefährlich ist? Weil man es ja nicht anbietet, sondern "nur" guckt o_O
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Re: Kino.to offline!!

Beitrag von Antimatzist »

Ach oder halt ein Anbieter, der einen mit Trojanern vollpumpen will ;) Irgendwie scheint mir die andere Seite nicht so geheuer^^
Viktor hat geschrieben:Heh, I'll make sure you can never make that grin again. I'll chop you up! Grind you up! Dry you in the sun! Break you to pieces! Bury you in the ground! Piss on you! Then I'll dig you up! Pull you! Stretch you! Drag you around! And then, and then, in any case, I'll never forgive you!!!
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Re: Kino.to offline!!

Beitrag von Sarai »

Clive hat geschrieben: Jedenfalls finde ich persönlich daß sie mit der Vernichtung von kino.to absolut gar nichts erreicht haben. Einer geht, 5 andere kommen.
Es gibt immer welche die nachkommen. So wie in allen Bereichen der Kriminalität.
Volksaufhetzung durch Nazis
Raub
Mord
Körperverletzung
Raubkopiererei
Drogenkonsum
Vergewaltigung
etc.pp.

Das ist kein Argument.
Es gibt immer Parasiten in der Gesellschaft. Es ist ein fortlaufender Kampf gegen die Windmühlen. Die Hauptsache ist, dass beständig weiter gearbeitet wird von Bundespolizei, BKA & LKA. Sonst würde alles komplett versinken und ein Signal gegeben werden: "Alles klar, gebt der Anarchie freien Lauf. Egal wer verreckt oder nicht."
Artur hat geschrieben:Mich wundert es eher, das kino.to sich so lange gehalten hat, bevor es dann endgültig entfernt worden ist.
Soweit ich weiß waren die Verantwortlichen nicht in Deutschland sesshaft. Es waren viele Leute beteiligt und deren Sitze Europaweit verstreut. Zudem dauert es immer, vor allem in diesem bürokratischen Bereich, Handlungen durchzuführen.
Das Einholen gerichtlicher Genehmigungen und Allem voran; genügende Beobachtung um dementsprechend Beweislast sammeln zu können. Und auch das Ansammeln dieser kann Monate in Anspruch nehmen. Wir reden hier immerhin vom BKA, die arbeiten eh hauptsächlich mit dem gesammelten Papierkram und den Auswertungen der Polizei.
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Re: Kino.to offline!!

Beitrag von Toremneon »

Letztens war es doch sogar in den Nachrichten das der Betreiber, ein Deutscher, zu glaube 5 Jahren verurteilt wurde wegen Tausendfacher Urheberrechtsverletztung. Naja, wegen meiner ok. Habe schon von Kinderschänder Prozessen gehört die haben 3 jahre bekommen. Und sowas verjährt auch Raubkopieren verjährt nie!!!!!!

Ich finde die Verfolgung grundsetztlich richtig, weil ich einfach weiterhin gute Spiele, Filme und Musik haben will. Aber die Relationen sollten mal stark durchdacht werden.
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Re: Kino.to offline!!

Beitrag von Sarai »

Es wird allgemein immer schwerer geahndet und bestraft, wenn man der Gesellschaft oder dem Staat Schaden zufügt. Erst Recht wenn es um Gelder geht. Einem Konzern zu schaden gehört da ebenso zu.
Das Individuum ist immer zweitrangig.
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Re: Kino.to offline!!

Beitrag von Toremneon »

Aber der Schaden an der Gesellschaft und Staat ist doch wohl höher wenn ich einem Menschen Schade als wenn ich einer Firma schade.

Man bedenkte: Das Opfer wird zum Sozialfall, es braucht Therapie und komplexe medizinische Versorgung, es kann sich nicht kreativ und wertschöpfend in die Gesellschaft einbringen etc.

Auf der anderen Seite spielt ein Kino Film statt 20mill nur nich 10 mill ein und Tom Hanks kann sich keinen neuen Privatjet mehr leisten... och wie schlimm
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Re: Kino.to offline!!

Beitrag von Sarai »

Man muss auch bedenken von welchen Faktoren das Urteil abhängig ist. Es spielen viele Details dabei mit.
Ist die Tat geplant worden?
Trägt das opfer starke Gesundheitsschäden oder sogar den Tod davon?

Wenn ein Raubkopierer verknackt wird, gehtd er Richter also von folgenden Punkten erstmal aus:
Hat derjenige Geld verdient mit seinen Taten?
Wenn ja, war es ein noch schwereres Vergehen, weil derjenige sogar noch finanziellen Nutzen davon getragen hat. Er ist also vollkommen zurechnungsfähig und skrupellos, würde man wohl fast sagen.
Dann wird natürlich in Betracht gezogen, wie hoch der finanzielle Schaden für den Kläger war.
Wie lange hat der Täter dieses Delikt schon ausgeübt und in welchem Maße?

Bei deinem Beispiel der Vergewaltigungen kommen auch andere Faktoren dazu. Da wird zum Beispiel bei der Rechtssprechung mit einbezogen ob der Täter das Opfer "nur" genötigt hat, oder sexuell vergewaltigt. Waren mehrere beteiligt? Hat das Opfer lebensgefährliche Verletzungen oder ist sogar gestorben?
Wurde eine Waffe als Drohmittel verwendet?
(1) Wer eine andere Person 1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,


nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn 1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.


(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter 1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.


(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter 1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.


(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Zitat aus dem Strafgesetzbuch §177 sexuelle Nötigung und Vergewaltigung

So wird also zum Beispiel im Allgemeinen Teil des StGB Abschnitt 2 § 20 festgelegt, dass jemand, der an seelischen Störungen leidetSchuldunfähig ist

Man darf Gesetze und Urteile nie als Einzenes betrachten. Maßregelnd von Beginn an sind immer die Menschenrechte, auf denen unsere Staatsgesetze aufbauen. Jeder Mensch hat Rechte und ohne Gesetz, keine Strafe. Also müssen Gesetze erlasssen werden um Menschenrechte außer Kraft setzen zu können. Wie z.B. , dass jeder Mensch ein Recht auf Freiheit hat. Unterbinde ich schon mit dem StGB, da dort festgelegt wird, wann wer wie lange in den Knast wandert.
Des weiteren müssen die Gesetze Struktur haben. Wie schwer ist welches Vergehen? Wenn ich jemandem das Leben nehme, wird dies nach dem entsprechenden Paragrafen beurteilt. Zudem ist das erste Menschenrecht, und somit wichtigste: "Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben" verletzt worden. Also eigentlich; schlimmstes Vergehen.
So also auch die Staffelungen der Schwere des Deliktes und die dementsprechende Höhe der Sanktionen.
Wenn der Richter Glück hat, hat er auch in dem ein oder anderen Fall, die Freiheit nach seinem guten Gewissen handeln zu können.
Leider ist er nunmal an die Gesetzeslage gebunden, die eben nicht nur strafend wirken soll, sondern im Gegenzug jedem das gemeinschaftliche Leben in der Gesellschaft gewährleistet.
D.h. wir sind eh kein Staat, der straft, sondern rehabilitiert. Jeder soll wieder resozialisiert werden und wieder Teil der Gesellschaft werden.
Da sollte man auf jeden Fall an noch ein paar Gesetzesentwürfen arbeiten, damit man die Parasiten, die weder dazu in der Lage noch Willens sind, sozusagen rauskicken kann.
Bestes Beispiel z.B. wieder die Roma und Sinti "Plage", die im Moment in Deutschland herrscht. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

Ich will hier nichts für gut sprechen. Versteh mich nicht falsch, Tore.
Aber man muss bei so einem komplexen System Regeln haben, die nie zufriedenstellend für die Individuen greifen, weil Regeln nunmal immer allgemein gehalten werden müssen um möglichen Schlupflöchern vorzubeugen.
Natürlich finden gute Anwälte leider immer Schlupflöcher. Zum Beispiel beim Thema Unzurechnungsfähigkeit oder "seelischer Störung".
Dass allerdings besonders an den Sanktionen und Gesetzesregelungen im Beispiel §177 des StGB gearbeitet werden muss, finde ich auch.
Man muss aber aufpassen, denn sonst wird man schnell von Rachegefühlen gelenkt. Und sowas ist nie vernünftig und hat auch oft schlimme Folgen.
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Re: Kino.to offline!!

Beitrag von Toremneon »

Ist mir schon klar, dass man Einzelfälle unterscheiden muss und das es tausende von Abstufungen gibt. Ich bin halt nur Grundsätzlich der Meinung, dass ein Menschliches Wesen mehr Wert sein sollte ein eine Finanzbilanz. Wobei die Leute ja nun wirklich nicht am Hungertuch nagen um die es da geht.
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